Rechtsprechung
   BFH, 28.12.2007 - IV B 6/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16725
BFH, 28.12.2007 - IV B 6/07 (https://dejure.org/2007,16725)
BFH, Entscheidung vom 28.12.2007 - IV B 6/07 (https://dejure.org/2007,16725)
BFH, Entscheidung vom 28. Dezember 2007 - IV B 6/07 (https://dejure.org/2007,16725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3; ; BImSchG § 20; ; BImSchG § 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Zulassungsgrund bei Abweichung von einem Gerichtsbescheid, der wegen eines Antrags auf mündliche Verhandlung als nicht ergangen gilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.12.2004 - I R 35/03
    Auszug aus BFH, 28.12.2007 - IV B 6/07
    Die Klägerin macht als Grund für die Zulassung der Revision ausschließlich geltend, das Finanzgericht (FG) weiche von zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) ab, nämlich dem Gerichtsbescheid vom 15. Dezember 2004 I R 35/03 (wiedergegeben in Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1485) und dem Urteil vom 19. November 2003 I R 77/01 (BFHE 204, 135), so dass die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten sei (Divergenz - § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO).

    Eine Abweichung vom Gerichtsbescheid vom 15. Dezember 2004 I R 35/03 könnte schon deshalb nicht zu einer Zulassung der Revision wegen Divergenz führen, weil der Gerichtsbescheid wegen eines Antrags auf mündliche Verhandlung als nicht ergangen gilt (§ 90a Abs. 3 FGO - vgl. die Anmerkung in DStR 2005, 1487).

    b) Gerichtsbescheid vom 15. Dezember 2004 I R 35/03.

    Wenn die Klägerin geltend macht, "eine gesetzliche Verpflichtung" (wozu?) ergebe sich aus § 20 Abs. 3 BImSchG (Untersagung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers - ebenfalls eine "Kannbestimmung"), so kann sie sich nicht auf einen Rechtssatz stützen, der im Gerichtsbescheid vom 15. Dezember 2004 I R 35/03 enthalten wäre.

  • BFH, 19.11.2003 - I R 77/01

    Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung

    Auszug aus BFH, 28.12.2007 - IV B 6/07
    Die Klägerin macht als Grund für die Zulassung der Revision ausschließlich geltend, das Finanzgericht (FG) weiche von zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) ab, nämlich dem Gerichtsbescheid vom 15. Dezember 2004 I R 35/03 (wiedergegeben in Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1485) und dem Urteil vom 19. November 2003 I R 77/01 (BFHE 204, 135), so dass die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten sei (Divergenz - § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO).

    a) BFH-Urteil in BFHE 204, 135.

  • BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02

    Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

    Auszug aus BFH, 28.12.2007 - IV B 6/07
    Wie sich aus den Urteilsgründen ergibt, hat das FG diesen Rechtssatz sogar mittelbar auf das angebliche Divergenzurteil gestützt, indem es sich auf das Senatsurteil vom 25. März 2004 IV R 35/02 (BFHE 206, 25, BStBl II 2006, 644) beruft, das seinerseits unter Berufung auf das angebliche Divergenzurteil die vom FG zitierte Aussage trifft (s. unter II.2.a der Gründe).
  • BFH, 17.08.2007 - VIII B 36/06

    VGA; nahe Angehörige; Schwestergesellschaften

    Auszug aus BFH, 28.12.2007 - IV B 6/07
    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO gehört u.a. die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, und vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 28.12.2007 - IV B 6/07
    Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO gehört u.a. die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, und vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht